Schlösser News

Eintragung von LebenspartnerInnen

Im Rahmen der letzten Vorstandssitzung wurde beschlossen, dass alle LebenspartnerInnen (nicht EhepartnerInnen) von Pächterinnen und Pächtern für den Todesfall Ehepartnern gleichgestellt werden sollen und damit dann den Garten übernehmen können, ohne auf der Förderliste zu stehen. Hierzu ist es allerdings

Weiterlesen »

Was tun nach Einbruch in die Laube

In jedem Fall ist eine umgehende Anzeige bei der Polizei erforderlich. Bitte informiert auch den Vorstand. Eigenleistungen werden nur mit 10,- €/Std bezahlt, beauftragte Handwerker aber voll. Alles weitere steht in dem anhängenden Merkblatt (hier ein Auszug – Punkt 13)

Weiterlesen »
Nach oben scrollen