Was tun nach Einbruch in die Laube

  • In jedem Fall ist eine umgehende Anzeige bei der Polizei erforderlich.
  • Bitte informiert auch den Vorstand.
  • Eigenleistungen werden nur mit 10,- €/Std bezahlt, beauftragte Handwerker aber voll.
  • Alles weitere steht in dem anhängenden Merkblatt (hier ein Auszug – Punkt 13)

WAS IST NACH EINTRITT EINES SCHADENFALLES ZU BEACHTEN? Der durch das Schadenereignis geschaffene Zustand darf – außer bei einer Notreparatur – ohne Erlaubnis des Versicherers nicht verändert werden (Abräumung/Entsorgung), damit eine zweifelsfreie Feststellung der Schadenursache und -höhe nicht erschwert oder unmöglich gemacht wird. Bei Schäden durch Feuer, Explosion oder Einbruchdiebstahl ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Feuer-, Sturm- und Hagelschäden sind sofort dem Kreisverband zu melden, da gegebenenfalls eine Besichtigung erforderlich ist. Bei den Vereinen bzw. beim Kreisverband ist die Schadenanzeige (siehe unten) erhältlich. Dieses Formular ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Zur Bearbeitung sind aussagekräftige Fotos des Schadens sowie der Gesamtansicht der Parzelle notwendig.

Bei unvollständig oder unleserlich ausgefüllten bzw. nicht eigenhändig unterschriebenen Schadenanzeigen erfolgt keine Bearbeitung. Die ausgefüllte Schadenanzeige mit Anlagen (auch Anzei- gebestätigung der Polizei) ist unverzüglich über den Verein beim Kreisverband einzureichen.

Die Schadensmeldung findet man hier.

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