Im Rahmen der letzten Vorstandssitzung wurde beschlossen, dass alle LebenspartnerInnen (nicht EhepartnerInnen) von Pächterinnen und Pächtern für den Todesfall Ehepartnern gleichgestellt werden sollen und damit dann den Garten übernehmen können, ohne auf der Förderliste zu stehen.
Hierzu ist es allerdings erforderlich, dass diese Partner in den Vereinsunterlagen erfasst sind.
Bei Interesse wird gebeten, sich beim Vorstand des Vereins zu melden.