Eintragung von LebenspartnerInnen

Im Rahmen der letzten Vorstandssitzung wurde beschlossen, dass alle LebenspartnerInnen (nicht EhepartnerInnen) von Pächterinnen und Pächtern für den Todesfall Ehepartnern gleichgestellt werden sollen und damit dann den Garten übernehmen können, ohne auf der Förderliste zu stehen.

Hierzu ist es allerdings erforderlich, dass diese Partner in dem jeweiligen Pachtvertrag nachgetragen werden. Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ab sofort eine Ergänzung im Pachtvertrag möglich ist, um diesen Nachtrag aufzunehmen.

Bei Interesse wird gebeten, sich beim Vorstand des Vereins zu melden.

Nach oben scrollen